Termine/ Kosten/ Ablauf

Behandlungsrahmen und Stundenfrequenz

Kosten der Behandlung

 Erleichterungen als Selbstzahler

Termine, Terminabsage & Ausfallhonorar

Bei der Behandlung unterliege ich laut § 203 StGB und laut der Berufsordnung des Verbandes freier Psychotherapeuten der gesetzlichen Schweigepflicht.

In meiner privaten Praxis bemühe ich mich sehr darum, Ihnen in dringenden Fällen möglichst ohne Wartezeit freie Plätze und Termine zu Therapie oder Beratung anbieten zu können.

Behandlungsrahmen und Stundenfrequenz

Nach einem i.d.R. sehr zeitnahen Erstgespräch dient die erste Phase der Therapie, angelehnt an die sogenannten probatorischen Sitzungen, dem gegenseitigen Kennenlernen. Dabei ist es meine Aufgabe, zu klären, ob eine gemeinsame Arbeitsgrundlage besteht – und es ist Ihre Aufgabe, sich zu fragen, ob Sie sich gut aufgehoben fühlen und auf die Therapie einlassen können. Wenn eine Zusammenarbeit sinnvoll erscheint, erhalten Sie von mir einen Behandlungsvertrag mit Patienteninformationen, Rahmenbedingungen und einen Therapieplatz mit für Sie, nach gemeinsamer Planung, reservierten Terminen.

Eine Therapiesitzung (50 min) kann, je nach Anliegen und Problemstellung, in wöchentlicher Frequenz oder in individuellen größeren Abständen stattfinden. In Einzelfällen ermögliche ich, je nach Absprache, auch Termine am Wochenende.

In Krisenzeiten oder in Phasen mit großem Leidensdruck und dem Wunsch nach intensiver Arbeit an Veränderung, biete ich zudem, je nach Indikation und Kapazität, auch doppelstündige Therapie oder mehr als 1 Sitzung pro Woche an.

Kosten der Behandlung

In meiner Privatpraxis behandle ich Sie vorrangig als Selbstzahler.

Gerne können Sie mir zunächst, telefonisch oder per Mail, offene Fragen stellen oder kurz Ihr Anliegen besprechen/beschreiben.

Psychotherapie

Aufgrund der unten beschriebenen Erleichterungen und langfristigen Vorteile, bevorzugen Patienten und Klienten zunehmend den Weg der privaten Kostenübernahme. Je nach Vertrag oder Antrag, ist im Rahmen der Psychotherapie aber auch eine Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung möglich.

Bei Selbstzahlern orientiere ich mich an den Analogziffern der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) und stelle einen Behandlungssatz von 100,55 Euro für Einzeltherapie in Rechnung.

In Einzelfällen, mit sehr schwieriger finanzieller Lage, ist, je nach Kapazität und nach Klärung der Bedürftigkeit, eine Behandlung zu reduziertem Honorar möglich.

Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen können die Leistungen, in Abhängigkeit der Tarife und Vertragsbedingungen (eventuell nur anteilig oder mit begrenzter Stundenzahl), erstatten. Zu den möglichen Versicherungen gehören Debeka, Continentale Krankenversicherung, R+V Krankenversicherung, SIGNAL IDUNA Krankenversicherung, Barmenia, Allianz, u.a.. Sofern Sie keine Kostenübernahme als Selbstzahler wünschen, sollten Sie die jeweiligen Vertragsbedingungen vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung klären.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz i.d.R. nicht. Dennoch gibt es seltene Ausnahmefälle, weshalb es für Patienten sinnvoll sein kann, sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen und ggf. einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen.

Die Abklärung, ob Ihnen Behandlungskosten für Psychotherapie rückerstattet werden, treffen Sie mit Ihrer Krankenkasse. Ein Coaching oder eine Beratung fallen dagegen in jedem Fall unter Selbstzahlerleistungen.

Unabhängig von der Zusage oder Absage zu einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse, müssen Sie zunächst selbst für die Behandlungskosten aufkommen.

Sie erhalten von mir eine Rechnung, in der ich Sie bitte das Honorar innerhalb von acht Tagen zu überwiesen.Die Behandlungskosten können dabei i.d.R. als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend gemacht werden. Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz zählt zu den Heilbehandlungen und ist daher nach §4 Nr 14a UStG umsatzsteuerbefreit.

Coaching & Beratung

Coaching und Beratung sind individuell und richten sich nach Ihren Anliegen und Zielen. Ebenso wird demnach das Honorar für Coaching individuell, unter Berücksichtigung von zeitlichem Umfang, Personen, Ort und Art der Leistung, vereinbart. Die Kosten liegen i.d.R. zwischen 115-130 Euro. Coaching, Paartherapie oder Beratung werden leider grundsätzlich nicht von Krankenkassen oder Beihilfe übernommen, daher sind alle Leistungen selbst zu übernehmen.

Bei Fragen helfe ich Ihnen natürlich gerne weiter.

Mehr zur Honorargestaltung, meinen Behandlungsgrundsätzen und meiner Philosophie finden Sie unter Philosophie meiner Arbeit

Erleichterungen und Vorteile als Selbstzahler

Einige Patienten treffen die bewusste Entscheidung ihre Therapie selbst und unabhängig von ihrer Krankenkasse oder sonstiger öffentlicher Kostenträger zu übernehmen. So entfällt beispielsweise ein mit Wartezeit verbundener Antrag bei der Kasse mit den entsprechenden Diagnosen und die Anonymität bleibt besonders gewahrt. Dies kann für eine Beamtenlaufbahn, für bestimmte Berufe oder für bestimmte Versicherungen, wie z.B. eine Lebensversicherung, ein entscheidendes Kriterium sein. In einigen Fällen kann es für Patienten also langfristig sinnvoll sein, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen. Auf diesem Weg ergeben sich als Entschädigung für den finanziellen Aufwand folgende weitere Erleichterungen und Vorteile :

Kürzere Wartezeiten und schnelle Termine, da die kassenärztlichen psychotherapeutischen Praxen leider häufig sehr überlaufen sind

>  ich bemühe mich um flexible Termingestaltung nach Ihren Vorraussetzungen, was bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten leider kaum möglich ist

i.d.R. sofortiger Beginn der Therapie, statt der meist mehrwöchigen Wartezeit zwischen probatorischen Sitzungen (Gesprächen zum Kennenlernen) und dem Therapiebeginn, weil auf Gutachten für die Bewilligung der Krankenkasse gewartet werden muss

Ihre Krankenkasse erfährt nicht, dass Sie eine Therapie benötigen. Neben der gesetzlichen Schweigepflicht bleibt Ihre Privatsphäre als Selbstzahler daher besonders gewahrt, da keine Versicherung in die Therapie involviert ist und somit keine Diagnosen und Befunde in Ihrer Krankenakte hinterlegt werden.  Dies kann besonders für Krankenkassenwechsel, Anträge auf Zusatz-/ Berufsunfähigkeits-/Lebensversicherungen, Arbeitgeber und bestimmte Berufe wie Lehrer/ Lehramtsstudium mit bevorstehender Verbeamtung eine Rolle spielen.

frei und individuell kombinierbare moderne Therapiemethoden –  nicht die Krankenkasse bestimmt, was gut für Sie ist, ohne Sie zu kennen, sondern ich kann mich in der Behandlung nach Ihren individuellen Zielen, Ressourcen und Bedürfnissen richten. Die von gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Methoden beschränken sich auf je nur eines der 3 „Richtlinienverfahren“ (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse). Beispielsweise humanistische Psychotherapiemethoden, Gesprächspsychotherapie, Gestaltpsychotherapie usw. gelten zwar meist als wissenschaftlich anerkannt, werden von gesetzlichen Krankenkassen aber bisher, zumindest in Deutschland, nicht erstattet.

die Dauer (z.B. sind auch individuelle Zeiten wie 75/90/120 Minuten möglich) und Frequenz der Therapiesitzungen können individuell bestimmt werden und sind nicht an Vorgaben der Kassen gebunden (z.B. wird Verhaltenstherapie/Tiefenpsychologie von Krankenkassen bzw. Gutachtern i.d.R. nur 1 mal/Woche 50 min genehmigt)

>  Sie können mit jedem Anliegen zu mir kommen, es gibt keine Bedingungen an die Notwendigkeit einer Therapie, wogegen die Krankenkassen eine „medizinische Notwendigkeit“ bzw. „Störungen mit Krankheitswert“, also eine Diagnose und Befunderhebung verlangen und diese Diagnose in Ihrer Patientenakte vermerken

Termine, Terminabsage & Ausfallhonorar

Eine verlässliche Terminplanung fällt in meinen Verantwortungsbereich. Die Einhaltung der Termine ist dabei ebenso Aufgabe der Patienten. Mir ist sehr wichtig, die Rahmenbedingungen und meine Erreichbarkeit außerhalb der Therapie-Sitzungen transparent zu gestalten (bei bestimmten Therapie Methoden wie DBT, beispielsweise in Form von klar geregeltem Notfallkontakt) . Sollte ein Termin von mir abgesagt werden, bemühe ich mich um einen schnellstmöglichen Ersatztermin.

Meine Praxis ist eine Bestellpraxis, d.h., dass jeder vereinbarte Termin ausschließlich für Sie reserviert ist und ich mich individuell auf die Sitzung vorbereite. Wenn Sie einen Termin aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen kurzfristig nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine rechzeitige Absage mindestens 2 Werktage (48h) vorher. Diese Frist ermöglicht mir, Termine an andere Patienten/Klienten zu vergeben, so beispielsweise bei Absage am Freitag den freigewordenen Termin noch für den folgenden Montag zur Verfügung stellen zu können. Mit der Absprache, dass Sie mir Änderungen oder Ausfälle schriftlicher oder mündlicher Terminvereinbarungen mindestens 2 Werktage (48h) vorher mitteilen, möchte ich verhindern, dass ich ein Ausfall- bzw. Bereitstellungshonorar in Rechnung stellen muss.

©Lucienne Rudersdorf

weitere Inormationen zu meiner Person und zur Adresse meiner Praxis  finden sich auf folgenden Seiten:

Vita / Qualifikationen

Philosophie meiner Arbeit

Kontakt / Adresse / Anfahrt

Informationen zu meinen Schwerpunkten im Bereich Therapie und zu Möglichkeiten einer Psychotherapie in meiner Praxis in Mainz finden sich hier:

Essstörungen    darunter u.a.

Magersucht (Anorexie) ,

Bulimie  ,

Binge-Eating (Esssucht) ,

und weitere Formen veränderten Essverhaltens

Borderline – Persönlichkeitsstörung

Angst ,

Zwang ,

Depressionen ,

Belastungen bei Hochbegabung

Persönlichkeitsstörungen ,

Krisen und Anpassungsstörung

Informationen zu meinen Schwerpunkten im Bereich Coaching und Beratung, sowie zur Arbeit mit Eltern & Angehörigen finden sich hier:

Hochsensibilität  & Hochsensitivität

Hochbegabung

Prokrastination (chronisches Aufschiebeverhalten)

Eltern Beratung bei Kindern & Jugendlichen mit Essstörungen (wie z.B. Magersucht)

Partner – und Eltern- Beratung  von Menschen mit Borderline-Störung